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   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2011 - 10 A 2026/09   

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https://dejure.org/2011,35593
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2011 - 10 A 2026/09 (https://dejure.org/2011,35593)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.05.2011 - 10 A 2026/09 (https://dejure.org/2011,35593)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 10 A 2026/09 (https://dejure.org/2011,35593)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mindestmaß an Übereinstimmung mit der zugehörigen Haushälfte als Voraussetzung für eine Haushälfte als Teil einer Doppelhaushälfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mindestmaß an Übereinstimmung mit der zugehörigen Haushälfte als Voraussetzung für eine Haushälfte als Teil einer Doppelhaushälfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Doppelhaus setzt Mindestmaß an Übereinstimmung der Haushälften voraus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2011 - 10 A 2026/09
    Die Doppelhausentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2000 4 C 12.98 , BRS 63 Nr. 185, führe zu keiner anderen Bewertung, weil die Doppelhaushälften in verträglicher Weise aneinander gebaut seien.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2000 4 C 12.98 , BRS 63 Nr. 185.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 , a.a.O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 , a.a.O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 , a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.1992 - 7 A 1521/90

    Darf Nachbar Grundstück in Anspruch nehmen?

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2011 - 10 A 2026/09
    Es hat die Berufung wegen einer Abweichung von dem Urteil des erkennenden Gerichts vom 9. April 1992 - 7 A 1521/90 zugelassen.
  • VG Köln, 06.10.2020 - 8 L 1382/20
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12.05.2011 - 10 A 2026/09 -, juris, Rn. 33 ff., 37, sowie dazu BVerwG, Beschluss vom 17.08.2011 - 4 B 25.11 -, juris, Rn. 5.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12.05.2011 - 10 A 2026/09 -, juris, Rn. 33 f.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2024 - 10 B 205/24

    Doppelhaus Grundstückszuschnitt

    vgl. aus der st. Rspr. der Bausenate des OVG NRW, Urteile vom 6. März 2020 - 2 A 3479/18 -, juris Rn. 47, und vom 19. Juli 2010 - 7 A 44/09 -, juris Rn. 38, sowie Beschluss vom 12. Mai 2011 - 10 A 2026/09 -, juris Rn. 28.
  • OLG Frankfurt, 11.06.2019 - 1 U 229/18

    Anspruch auf Rückbau eines auf dem Nachbargrundstück neu errichteten Daches

    Diese Kriterien können daher im Einzelfall Anhaltspunkte für die Beurteilung des wechselseitigen Abgestimmtseins geben (OVG Münster, Beschl. v. 12.5.2011 - 10 A 2026/09).
  • VG Frankfurt/Main, 11.05.2020 - 8 K 2757/18

    Zu den Voraussetzungen der Doppelhauseingeschaft

    Für die Bauausführung im Übrigen folgt aus dem Gebot der wechselseitigen Verträglichkeit und Abstimmung, dass ein Haus eines Doppelhauses nicht durch An- oder Aufbauten so stark verändert werden darf, dass das "Gesamtgebäude" nicht mehr als eine von den einzelnen Häusern gebildete Einheit erscheint (BVerwG BeckRS 2011, 54198; OVG Münster B. v. 12.5.2011, 10 A 2026/09, BeckRS 2013, 45263).
  • VG Köln, 21.06.2018 - 8 K 12044/16
    Denn kennzeichnend für die offene Bauweise ist der seitliche Grenzabstand der Gebäude; die Doppelhaushälften müssen folglich gemeinsam als ein Gebäude in Erscheinung treten, vgl. OVG NRW , Beschluss vom 12. Mai 2011 - 10 A 2026/09 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 27.12.2011 - 4 L 1800/11

    Nutzungsuntersagung, formelle Illegalität, Nachbarschutz, Rechtskraft,

    Insbesondere ihr Hinweis darauf, das OVG NRW habe in dem Beschluss vom 12. Mai 2011 (10 A 2026/09) ausgeführt, es sei nicht ersichtlich, dass der Anbau das Grundstück des Nachbarn in relevanter Weise beeinträchtigen könnte, führt nicht zu dem von ihr gewünschten Ergebnis.
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